Weitere staatliche Hilfen

Neben dem Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) gibt es weitere staatliche Unterstützungsleistungen für einkommensschwache Haushalte:

1) Wohnungsbeihilfen

Soziale Mietverwaltung

Einkommensschwache Personen, für die es schwierig ist, eine Wohnung zu finden, können eine Wohnung über die Agentur für Sozialwohnungen (agence immobilière sociale − AIS) oder über konventionierte Partner des Wohnungsbauministeriums mieten.

Die AIS oder Partner stellen zu Vorzugsbedingungen preiswerte und an die Zusammensetzung des jeweiligen Haushaltes angepasste Wohnungen für einen Zeitraum von maximal drei Jahren bereit. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Mieter, eine soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wohnungsbau und der AIS.

Staatliche Beihilfe für die Stellung einer Mietkaution

Personen, die eine Wohnung mieten wollen, jedoch nicht über die nötigen Geldmittel für die Stellung der vom Vermieter verlangten Mietkaution verfügen (Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit oder Kaution), können die Beihilfe für die Stellung dieser Kaution beantragen.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wohnungsbau .

Subventionierte Wohnung

Der Fonds für Wohnungswesen (Fonds du Logement) und die Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum (Société Nationale des Habitations à Bon Marché SNHBM) sowie bestimmte Gemeinden vermieten unter bestimmten Bedingungen Wohnungen an einkommensschwache Personen.

Die Miete für diese Wohnungen wird auf der Grundlage des verfügbaren Nettojahreseinkommens des Mieterhaushalts sowie der bewohnbaren Nutzfläche der vermieteten Wohnung berechnet.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website des Fonds für Wohnungswesen und der SNHBM.

Mietzuschuss

Seit dem 1. Januar 2016 kann man beim Ministerium für Wohnungsbau eine Wohnungsbeihilfe in Form eines Mietzuschusses erhalten. 

Dieser Zuschuss soll einkommensschwachen Haushalten helfen, Zugang zu einer angemessenen Mietwohnung zu erhalten.

Diese monatliche Beihilfe kann − je nach Einkommen und Zusammensetzung des Haushalts − 134 bis 294 Euro betragen.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wohnungsbau .

2) Sozialhilfe

Durch die Sozialhilfe kann sichergestellt werden, dass bedürftige Personen und deren Familie Zugang zu, an ihre jeweiligen Situation, angepassten Gütern und Dienstleistungen erhalten. Ziel ist es dabei, ihnen zu helfen, ihre Unabhängigkeit zu wahren und ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Um Sozialhilfe zu beantragen, muss sich die bedürftige Person an das Sozialamt wenden, das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständig ist.

Zusätzliche Informationen über die Sozialhilfe finden Sie auf der Website des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion.

3) Teuerungszulage

Der Nationale Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) gewährt auf Antrag eine Teuerungszulage für einkommensschwache Haushalte.

Der Betrag der jährlichen Zulage wird unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des Haushalts des Antragstellers ermittelt.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website des FNS .

4) Unterstützung für Haushalte, die unter Energiearmut leiden

Ziel des Dienstes „Unterstützung von Haushalten, die unter Energiearmut leiden“ ist eine bessere Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, die mangels finanzieller Mittel nicht in der Lage sind, ihre Strom-, Gas-, Wasser- und Heizkostenrechnungen zu bezahlen.

Diese Haushalte können eine individuelle Energieberatung in Anspruch nehmen und Fördermittel für das Ersetzen eines oder mehrerer Haushaltsgeräte mit hohem Energieverbrauch erhalten (Kühlschrank, Gefriertruhe oder -schrank, Geschirrspüler, Waschmaschine).

Für zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte wenden Sie sich bitte an Ihr Sozialamt.

5) Unterhalt

Befindet sich ein Mensch in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, wird jede einem Ehepartner, Kind oder Elternteil geschuldete Unterhaltszahlung, auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen, vom FNS geleistet und von diesem beigetrieben.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website des FNS.

6) Direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen („tiers payant social“)

Hauptziel der direkten Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen ist es, den Zugang zu medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung von Menschen, die sich in einer schwierigen Lage befinden, zu erleichtern.

Betroffene können die direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen beim zuständigen Sozialamt beantragen. Sie müssen somit die Kosten für die von ihnen in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen nicht mehr vorstrecken, sondern die Kosten für die medizinischen und zahnmedizinischen Leistungen werden direkt von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé − CNS) übernommen.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website der CNS.

7) Zusatzleistung für den Aufenthalt in Seniorenheimen („accueil gérontologique“)

Jeder, der für unbestimmte Zeit in eine Einrichtung für betreutes Wohnen, ein integriertes Seniorenzentrum oder ein Pflegeheim aufgenommen wird und dessen persönliche Mittel nicht ausreichen, um den Preis für Unterbringung und Verpflegung sowie die persönlichen Bedürfnisse abzudecken, hat Anspruch auf die Zusatzleistung für den Aufenthalt in Seniorenheimen.

Zusätzliche Informationen über die Zugangsbedingungen und die erforderlichen Schritte finden Sie auf der Website des FNS .

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