Hintergrund

Das garantierte Mindesteinkommen (RMG) bestand seit 1999. Bei verschiedenen einschlägigen Bestimmungen waren daher Präzisierungen, Änderungen und Ergänzungen erforderlich.

Eine Analyse der Regelung zum RMG hatte ergeben:

  • dass es Nichterwerbstätigkeitsfallen gibt, die sich negativ auf die Motivation zu einer höheren Erwerbsintensität auswirken;
  • dass es einen Mangel an Kohärenz zwischen den Politiken zur sozialen Aktivierung und zur Eingliederung durch Arbeit gibt;
  • dass Kinder und alleinerziehende Familien einem wachsenden Armutsrisiko ausgesetzt sind;
  • dass die verwaltungs- und verfahrenstechnischen Abläufe kompliziert sind.           

Im Dezember 2016 gab der Regierungsrat grünes Licht für den Vorentwurf zum Gesetz über das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS), um dem RMG eine neue Dynamik zu verleihen.

Am 27. Januar 2017 wurde der Gesetzentwurf in die Abgeordnetenkammer eingebracht und am 10. Juli 2018 gestimmt.

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